Deine Mieter melden Zählerstände selbst, mit Foto als Nachweis. Das läuft über das Mieterportal: Der Mieter braucht also einen Portal-Zugang, und der Bereich Zählerstände muss für ihn eingeschaltet sein. Am Anfang ist er an.
Es gibt zwei Wege: eine einmalige Anforderung mit Frist oder angelegte Zähler, an die ImmoFluss regelmäßig erinnert.
Einmalig anfordern, zum Beispiel zum Jahreswechsel
- Zählerarten sind Strom, Gas, Kaltwasser, Warmwasser, Heizung und Sonstiger Zähler.
- Die Frist liegt höchstens vier Monate in der Zukunft.
- Hat der Mieter alle angeforderten Arten gemeldet, verschwindet der Hinweis bei ihm. 30 Tage nach der Frist verschwindet er auch ohne Meldung.
Regelmäßig: Zähler mit Turnus anlegen
Für feste Ablesungen legst Du die Zähler einer Wohnung einmal an. Unter Zähler anlegen beim Mieter gibst Du ein:
- Art und Bezeichnung, zum Beispiel „Heizung · HKV Bad“.
- Zählernummer. Sie steht auf dem Zähler und hilft dem Mieter, den richtigen zu finden.
- Wie oft ablesen? Monatlich, jedes Quartal, jedes Halbjahr oder einmal im Jahr.
- Foto als Nachweis verlangen. Dann lässt sich der Stand nur mit Foto melden.
Mit Turnus erinnert ImmoFluss den Mieter automatisch per Mail, etwa eine Woche bevor eine Ablesung fällig wird. Im Portal steht der Zähler dann bei ihm als fällig. Für Heizkostenverteiler legst Du mehrere gleiche Zähler auf einmal an, einen je Heizkörper.
Gemeldete Stände prüfen
Jeder neue Stand erscheint im Mieterportal unter Braucht dich. Ist Push aktiv, bekommst Du zusätzlich eine Nachricht. Beim Prüfen siehst Du den Vorwert, den Verbrauch pro Tag und das Foto.
- Übernehmen: Der Stand gilt. Im Portal steht er beim Mieter als „Übernommen“.
- Zurückgeben mit einem Hinweis, zum Beispiel „Bitte die Zahl vor dem Komma, ohne Nachkommastellen“. Der Mieter bekommt eine Mail, sieht „Bitte prüfen“ und meldet neu.
Gemeldete Stände kann der Mieter nicht nachträglich ändern oder löschen. Liegt ein neuer Wert unter dem letzten, warnt das Portal ihn schon vor dem Absenden.
Gut zu wissen
- Mieter ohne Portal-Zugang bekommen keine Anforderung. Lade sie zuerst ins Mieterportal ein.
- Übernommene Stände fließen noch nicht automatisch in die Nebenkostenabrechnung. Du findest sie beim Mieter.
- Eine automatische Ablesung über Funkzähler oder einen Messdienst gibt es nicht.